Slots Gesetze besser
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass Geldspielautomaten in Deutschland nicht mehr pauschal nach ihrer Anzahl besteuert werden sollen. Die vorherige Besteuerung nach der Stückzahl der Spielautomaten sei erstens unangemessen und zweitens auch ungeeignet. Karlsruhe erklärte, dass der Stückzahlmaßstab verfassungswidrig sei.

Bis zum Ende des Jahres 2005 galt diese Bemessungsgrundlage bis eine Spielhallenbesitzerin dagegen klagte. Die Berechnung sei nicht gerecht, so urteilten die Verfassungsrichter, da die tatsächliche Nutzung der Geräte nicht erfasst sei. Die Spielautomaten werden nicht nach individuellem Vergnügungsaufwand besteuert. Die Summen, die ein Gerät einspielt müssen berücksichtigt werden, nicht nur das Gerät selbst.
Die Spielhallenbetreiberin erklärte, dass es zwischen den einzelnen Automaten gravierende Unterschiede gäbe. Einige Geräte nehmen pro Monat 500 Euro, andere jedoch bis zu 3000 Euro, je nach Spielart und Höhe der Wetteinsätze. So spielen Progressive Slots in der Regel mehr ein als einfache Slot Spiele. Somit sei eindeutig eine Untauglichkeit des Maßstabs gegeben.
Seitdem das Gesetz in Hamburg geändert wurde, ist die Grundlage für die Berechnung der Steuer der Spieleinsatz. Nun hat auch das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Spielgerätesteuer ungesetzmäßig sei und hat somit das Urteil des Landesgerichts bekräftigt. Die Betreiber von Spielhallen und Casinos freuen sich, während die Gemeinden eher unglücklich über die Rechtssprechung sind, da sie nun deutlich weniger einnehmen. Die Hansestadt Hamburg hatte beispielsweise durch die Besteuerung von Spielautomaten nach altem Maßstab jährlich Einnahmen von etwa 10 Millionen Euro.



